Rechtsprechung
LSG Schleswig-Holstein, 24.02.2016 - L 5 KR 18/14 B ER |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 33 Abs 1 S 1 SGB 5, § 16 Abs 2 S 1 SGB 1, § 14 Abs 2 S 1 SGB 9, § 55 Abs 1 SGB 9, § 55 Abs 2 Nr 1 SGB 9
Krankenversicherung - Versorgung mit einem Schwerkraftlagerungssitz - Zuständigkeitsklärung bei einem Antrag auf Leistungen zur Teilhabe - Zuständigkeit im anschließenden Rücknahmeverfahren - Beiladung des zuständigen Leistungsträgers - Abgrenzung der Zuständigkeit von ... - REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Keine Versorgung mit einem Schwerkraftlagerungssitz ('Gravity Chair') durch die Krankenkasse bei Unterbringung in einer stationären Einrichtung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Übernahmebegehren eines gesetzlich Krankenversicherten bzgl. der Kosten einer Anschlussheilbehandlung; Bewilligung einer Anschlussheilbehandlung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Hilfsmittelversorgung im Heim; Zuständigkeit; wiederholt gestellter Antrag
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Zuständigkeit erstangegangener Leistungsträger
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 52 (Leitsatz und Kurzinformation)
Krankenversicherungsrecht | Hilfsmittel | Zuständigkeit nach weitergeleitetem Antrag/Versorgung bei vorstationärer Unterbringung
Verfahrensgang
- SG Itzehoe, 26.11.2013 - S 25 KR 195/10
- SG Itzehoe, 20.12.2013 - S 4 KR 262/13
- LSG Schleswig-Holstein, 24.02.2016 - L 5 KR 18/14 B ER
Papierfundstellen
- NZS 2016, 425
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 07.10.2010 - B 3 KR 13/09 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel - keine Leistungspflicht der Krankenkassen für …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.02.2016 - L 5 KR 18/14
Während das Hilfsmittel bei ersterem auf den Ausgleich der Behinderung selbst abzielt und damit dem unmittelbaren Ersatz der ausgefallenen Funktionen dient, ist letzterer auf den Ausgleich der direkten oder indirekten Folgen der Behinderung gerichtet (vgl. etwa BSG, Urteil vom 7. Oktober 2010 - B 3 KR 13/09 R, Rn. 16 ff., juris).Daher kann letztlich offenbleiben, ob die Teilnahme eines vollstationär untergebrachten erwachsenen Behinderten an Gemeinschaftsveranstaltungen in der Wohnstätte überhaupt zu den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 7. Oktober 2010, B 3 KR 13/09 R, in juris) gehört.
- BSG, 06.06.2002 - B 3 KR 67/01 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Zustimmungserklärung zur Einlegung der …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.02.2016 - L 5 KR 18/14
Die gesetzliche Krankenversicherung hat für vollstationär untergebrachte Versicherte nur die Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, die individuell angepasst, ihrer Natur nach nur für den einzelnen Versicherten bestimmt und grundsätzlich nur für ihn verwendbar sind (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 6. Juni 2002, B 3 KR 67/01 R, in juris). - BSG, 20.10.2009 - B 5 R 5/07 R
Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.02.2016 - L 5 KR 18/14
Der Antrag vom 6. Mai 2010 hätte von der Beklagten gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB I an den Beigeladenen zu 1) weitergeleitet werden müssen (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 20. Oktober 2009, B 5 R 5/07 R, in juris; Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. Juni 2013, L 1 SO 104/12, in juris; Ulmer, SGb 2015, 615 [618]). - LSG Rheinland-Pfalz, 26.06.2013 - L 1 SO 104/12
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.02.2016 - L 5 KR 18/14
Der Antrag vom 6. Mai 2010 hätte von der Beklagten gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB I an den Beigeladenen zu 1) weitergeleitet werden müssen (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 20. Oktober 2009, B 5 R 5/07 R, in juris; Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. Juni 2013, L 1 SO 104/12, in juris; Ulmer, SGb 2015, 615 [618]).
- LSG Schleswig-Holstein, 20.03.2015 - L 5 KR 40/15
Krankenversicherung - Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern
Dabei ist hier im besonderen Maße zu beachten, dass sich bereits aus der Bezeichnung der "einstweiligen" Anordnung ergibt, dass die Entscheidung in einem solchen Verfahren die Hauptsache grundsätzlich nicht vorwegnehmen darf (z. B. Beschluss des Senats vom 24. Februar 2014 - L 5 KR 18/14 B ER; Keller in Meyer-Ladewig u. a., SGG-Kommentar § 86b Rz. 31). - LSG Schleswig-Holstein, 29.07.2014 - L 5 KR 94/14
Krankenversicherung - Vorsorgemaßnahme für Mütter und Väter - medizinische …
Darüber hinaus ergibt sich bereits aus der Bezeichnung der "einstweiligen" Anordnung, dass die Entscheidung in einem solchen Verfahren die Hauptsache grundsätzlich nicht vorwegnehmen darf (z. B. Beschluss des Senats vom 24. Februar 2014 - L 5 KR 18/14 B ER;… Keller in Meyer-Ladewig u. a., SGG-Kommentar, § 86b Rz. 31).